Bienen in der Heide

Nach der neusten Verordnung gibt es in Deutschland keine Wanderwarte mehr.

Vor der Wanderung außerhalb des Kreises, sind lediglich die aktuelle Seuchenfreiheitsbescheinigung und die Faulbrutuntersuchung mit dem Wanderwunsch an den für den anzuwanderten Kreis zuständigen Kreisveterinär zu schicken.( Brief, Fax , E-Mail)

Zusätzlich braucht man natürlich noch die Zustimmung vom Eigentümer des Wanderstandortes.

Ob dies für die Heideflächen auch zutrifft ist noch nicht gekärt.

Ebenso hängt es vom Kreisveterinär ab, ob Wanderungen innerhalb des Kreises " Meldepflichtig " sind.

Bitte dies erfragen.

In Absprache mit unserer Kreisveterinärin Frau Dr. Kohnen-Gaupp können wir innerhalb der Stadtgrenze ohne Anzeige wandern. Voraussetzung keine Bienenseuche ist in Neumünster oder dem näheren Umfeld aufgetreten. Der Anprechpartner der Imker ist der Obmann für Bienengesundheit.

Grundsätzlich gilt aber nach der Bienenseuchenverordnung: "jede Wanderung ist anzuzeigen".